§ 1 Geltung unserer AGB
1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote an unsere Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind zu unseren Lasten nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Alle an uns gerichteten Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Inhalt unserer Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur dann maßgeblich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Kostenvoranschläge verlieren, wenn nicht anders vereinbart, 2 Monate nach Erstellung ihre Gültigkeit.
2.2. Ein Wertschutzschrank ist nicht automatisch versichert. Der Inhalt muss separat durch Hausrat-, Geschäfts-, Vermögens-, oder sonstigen Versicherungspolizzen vom Sachversicherer in Deckung genommen werden. Der Versicherungsnehmer muss dafür in der Regel auch der Nutzer sein. Etwaige Versicherungsumfangsänderungen bzw. Versicherungsschutz sind nicht Vertragsinhalt. Uns trifft insbesondere keine Aufklärungspflicht über die Möglichkeit der Versicherung.
§ 3 Teilleistungen
3.1. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht zu Teilleistungen vor, sofern dies unter Berücksichtigung dessen Interessen für den Kunden zumutbar ist.
§ 4 Preise
4.1. Alle Preise in unseren Angeboten und Preislisten sind freibleibend, ab Werk.
§ 5 Transportdurchführung
5.1. Transporte werden gegen Berechnung innerhalb sowie außerhalb und soweit technisch möglich durchgeführt. Die gewünschte Verwendungsstelle und der benötigte Transportweg sind freigeräumt und leicht zugänglich zu halten.
5.2. Kann der Liefergegenstand aufgrund Nichteinhaltung der obigen Bedingungen, bzw. falschen Angaben des Transportweges (Lifttragkraft, Anzahl und Begebenheit der Stufen, usw.) nicht bis zur gewünschten Verwendungsstelle geschafft werden, entbindet das nicht vom Vertrag. Wird deshalb eine erneute Anfahrt erforderlich, bzw. ist ein Mehraufwand notwendig, wird dies gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Liefertermine
6.1. Zugesagte Liefertermine gelten unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes bei uns und bei unseren Lieferanten. Fälle höherer Gewalt, Beschaffungsschwierigkeiten und Betriebsstörungen jeder Art entbinden uns von der Einhaltung zugesagter Termine. Für Schäden die aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Termine herrühren, übernehmen wir keinerlei Haftung.
§ 7 Fahrt- und Montagekosten
7.1. Zur Verrechnung kommen die gültigen Sätze laut unserer aktuellen Preisliste. Die Anfahrtszeit wird als Montagezeit verrechnet. Die Fahrtkosten innerhalb Wiens werden pauschal verrechnet. Diese enthalten alle Kosten für das Fahrzeug wie Anschaffung, Versicherung, Steuern, Service, Treibstoff und Parkgebühren. Ab einer Entfernung von 10 Kilometer von Wien werden die anfallenden Kilometer entsprechend unserer Preisliste verrechnet. Sollte der Angebotspreis die Montage- und/oder Fahrtkosten enthalten, so gilt dies nur für den vereinbarten bzw. ersten Montagetermin. Kann die Montage nicht oder nicht vollständig in einem Zug durchgeführt werden, verrechnen wir für weitere Anfahrten die jeweils gültigen Sätze. Sollten zum Zeitpunkt der Bestellung Mengen und/oder Maße nicht feststellbar sein, werden die Kosten für Fahrt und Montage der Nachlieferung in Rechnung gestellt.
§ 8 Reklamationen
8.1. Reklamationen sind nur innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Waren rechtswirksam. Im Falle berechtigter Reklamationen besteht für uns die Verpflichtung entweder die mangelhafte Ware zurückzunehmen und durch einwandfreie zu ersetzen oder eine Nachbesserung durchzuführen. Ersatzansprüche jedweder Art werden nicht anerkannt. Konstruktionsänderungen sowie Maß- und Farbabweichungen behalten wir uns vor, sofern diese für den Kunden zumutbar sind und sich die Ware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Reklamationen können nur schriftlich anerkannt werden.
§ 9 Zahlung
9.1. Unsere Waren und Leistungen sind nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 12 % Zinsen jährlich. Dies gilt auch für Teillieferungen gemäß § 3. Skontogewährungen und die Einräumung von Zahlungszielen bleibt gesonderter Absprache vorbehalten. Der Käufer ist nicht berechtigt Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Sonstigem nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Skontoabzüge werden eingemahnt. Wir mahnen eine offene Rechnung nur einmal ein und übergeben unsere Forderung nach Ablauf der gestellten Nachfrist sofort unserem Rechtsanwalt zur gerichtlichen Eintreibung. Als Beginn des Zahlungszieles gilt die Bereitstellung der Ware durch uns.
§ 10 Haftung
10.1. Die Haftung des Verkäufers bei Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Vertragserfüllung, etc. besteht bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2. Den Kunden trifft die Obliegenheit, auf den Wert der zu sichernden bzw. in deren Umkreis befindlichen Sachen hinzuweisen, wenn dieser den Betrag von € 5.000.- übersteigt.
10.3. Diese Haftungsfreizeichnung umfasst insbesondere Folgeschäden und Schäden, die der Käufer dadurch erleidet, dass von dritter Seite Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden. Der Käufer wird sich durch ausreichende Versicherungsdeckung vor solchen Ansprüchen schützen.
10.4. Den Käufer trifft jedenfalls die Schadenminderungspflicht, einen drohenden Schaden so gering wie möglich zu halten, etwa durch Nachverhandeln eines Versicherungsschutzes (zB bei Bereitstellung anderer Sicherungsmechanismen wie Wachpersonal oder Prämienanpassung), wodurch der Schaden sich auf die notwendigen zusätzlichen Aufwendungen beschränkt. Der Schaden des Käufers, welcher auf die Leistungsausführung des Verkäufers zurückzuführen ist, der im Nichtbestehen eines Versicherungsschutzes liegt, wird nur dann ersetzt, wenn der Verkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die rechtzeitige Leistungsausführung die Voraussetzung des Bestehens des Versicherungsschutzes ist.
10.5. Maximal ist der Haftungshöchstbetrag des Verkäufers auf den Betrag beschränkt, mit welchen auch eine Haftung gegenüber der Versicherung der jeweiligen vom Hersteller gemäß der Konformitätserklärung angegebenen Sicherheitsklassen erfolgt.
10.6. Der Verkäufer übernimmt keinerlei vertragliche Haftung gegenüber dritten Personen. Personenschäden sind von dieser Haftungsfreizeichnung nicht erfasst. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
10.7. Die Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Käufer oder nicht vom Verkäufer autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern der Verkäufer nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen hat.
10.8. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers aufgrund Schädigungen, die diese dem Käufer ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Käufer zufügen.
10.9. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb auch Kontrolle und Wartung) vom Verkäufer, dritten Herstellern oder Importeuren vom Käufer unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können.
10.10. Der Verkäufer weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass er nicht für Firmwareupdates, Softwareupdates, den Ausfall von Cloud- oder Onlinediensten, sowie für Geschäfts- oder Betriebseinstellung von Lieferanten bzw. Herstellern oder Dritten haften.
10.11. Bei der Montage des Wertschutzschrankes erfolgt je nach Wunsch des Kunden eine Montage in den Boden oder in die Wand entsprechend den Möglichkeiten. Nur wenn eine Verankerung entsprechend der Konformitätserklärung des Herstellers möglich ist, wird diese von uns schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigt. Erfolgt keine solche Bestätigung durch uns ist eine Versicherung auf Basis der Konformitätserklärung nicht möglich und vertraglich auch nicht geschuldet.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
11.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche, Einlösung von Schecks und Wechseln, etc.). Dem Kunden ist während des Bestehens des Eigentumvorbehalts eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiteräußerung bis auf Widerruf im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftigkeit und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von dem Käufer Bezahlung erhält oder sich das Eigentum vorbehält bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er bereits jetzt dem Lieferanten seine künftigen Forderungen aus der Veräußerung gegen den Käufer mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber ab. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, so tritt uns der Kunde mit Vorrang gegenüber den übrigen Forderungen denjenigen erstrangigen Teil der Forderung ab, der betragsmäßig dem Preis des Liefergegenstandes entspricht.
§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
12.1. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort Bruck/Leitha; auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Es gilt österreichisches Recht.
12.2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen uns und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis gilt der Sitz der J. Jandrisovits e.U. als Gerichtsstand vereinbart.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so sind die entsprechenden Bedingungen so weit einzuschränken bzw. auszudehnen, als dass sie gesetzlich zulässig sind.
12.4. Sollte ein Konsument Vertragspartner sein, so werden die Haftungseinschränkungen unseres Unternehmens so weit aufgehoben, als dass eine Zulässigkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gegeben ist.